Das Kartellrecht bettet die zentralen Rechtsinstitute des Privatrechts - insb. Eigentum, Vertrag und Organisation - in ihren Systembezug ein und zieht ihnen mit Blick auf das Ziel funktionsfähigen Wettbewerbs Schranken. Die Vorlesung stellt die rechtlichen und ökonomischen Eckpfeiler eines Systems unverfälschten Wettbewerbs vor und führt in das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ein. Die besonderen Zielsetzungen des Kartellrechts, das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot"), das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen und die Fusionskontrolle werden behandelt. Dabei werden neben den rechtswissenschaftlichen Kategorien auch die ökonomischen Zusammenhänge in den Blick genommen.

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