Das Kartellrecht bettet die zentralen Rechtsinstitute des Privatrechts -
insb. Eigentum, Vertrag und Organisation - in ihren Systembezug ein und
zieht ihnen mit Blick auf das Ziel funktionsfähigen Wettbewerbs
Schranken. Die Vorlesung stellt die rechtlichen und ökonomischen
Eckpfeiler eines Systems unverfälschten Wettbewerbs vor und führt in das
deutsche und europäische Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ein. Die
besonderen Zielsetzungen des Kartellrechts, das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot"), das Verbot
des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen und die Fusionskontrolle
werden behandelt. Dabei werden neben den rechtswissenschaftlichen
Kategorien auch die ökonomischen Zusammenhänge in den Blick genommen.
- Kursverantwortliche/r: Yvonne Runzler
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Heike Schweitzer