Die Vorlesung bietet eine Einführung in das Zivilrecht und legt den Schwerpunkt auf das Vertragsrecht. Behandelt werden der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Allgemeine Teil des Schuldrechts. Im Zentrum stehen der Vertragsschluss, die Lösung vom Vertrag, die Vertragserfüllung und die Folgen fehlender oder mangelhafter Vertragserfüllung. Parallel zur Vorlesung finden Übungen (Arbeitsgemeinschaften) statt, in denen das in der Vorlesung Gelernte anhand praktischer Fälle geübt wird.

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