Die Vorlesung führt die Studierenden in die historischen, philosophischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Strafrechts ein und verschafft einen Überblick über die strafrechtlichen Rechtsfolgen. Darauf aufbauend werden Kenntnisse über die Systematik des Strafgesetzbuchs und die Anwendung von Strafgesetzen vermittelt. Den Schwerpunkt der Vorlesung bildet die Behandlung der Grundform der Straftat, des vorsätzlichen Begehungsdeliktes. Die Erörterung erfolgt durchgehend auf der Basis von Übungsfällen, zu deren Bearbeitung auch in begleitenden Arbeitsgemeinschaften angeleitet wird. Die Veranstaltung wird mit einer Probeklausur abgeschlossen.

Semester: Frühere Semester