Das Wettbewerbsrecht ist gegenwärtig in Bewegung. In Deutschland ist am 19.1.2021 die 10. GWB-Novelle in Kraft getreten, die zum einen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften (ECN+-Richtlinie) dient, zum anderen einen Ordnungsrahmen für den Wettbewerb auf durch die Digitalisierung geprägten Märkten schaffen soll. Die EU-Kommission hat am 15.12.2020 den Vorschlag für einen „Digital Markets Act“ vorgelegt, dessen Verhaltensvorgaben an die jüngsten Missbrauchsverfahren im Digitalbereich anknüpfen. Parallel laufen verschiedene Verfahren z.B. gegen Amazon und Apple wegen möglicher Missbräuche einer marktbeherrschenden Stellung weiter.

Auch auf deutscher Ebene laufen einige spektakuläre Missbrauchsverfahren. Ferner entwickelt sich das Recht des privaten Kartellschadensersatzrechts in der Fallpraxis weiter – vor allem mit Blick auf Schadensersatzansprüche, die im Anschluss an kartellbehördliche Verfahren geltend gemacht werden.

Wettbewerbsrecht ist in hohem Maße Fallrecht („case law“). In unserem gemeinsamen Seminar zu aktuellen Fragen des Kartellrechts wollen wir uns daher überwiegend mit aktuellen Entscheidungen zu Grundfragen des deutschen, europäischen und rechtsvergleichend auch des US-amerikanischen Wettbewerbsrechts befassen. Wir werden aber auch einen Blick neue wettbewerbsbezogene Gesetzgebung und Gesetzgebungsinitiativen zur Digitalisierung werfen.

Themenschwerpunkte sind der private Kartellschadensersatz, Wettbewerb und Digitalisierung, das Verhältnis zwischen Wettbewerbs- und Regulierungsrecht und das Verhältnis zwischen Wettbewerbs-, Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht. Übergreifende Themen sind das Zusammenspiel zwischen nationalem Recht und Unionsrecht, das Ineinandergreifen von Recht und Ökonomie in der Fallpraxis und das Zusammenspiel von

„private enforcement“ und „public enforcement“.

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