Unternehmenszusammenschlüsse - oder "Mergers & Acquisitions", wie es
heute häufig heißt - müssen vor ihrer Durchführung bei
Wettbewerbsbehörden notifiziert werden und werden von diesen auf ihre
voraussichtlichen Wettbewerbswirkungen hin überprüft. Die Vorlesung
führt in die Regeln der europäischen und deutschen Fusionskontrolle ein.
Die Lehrveranstaltung dient damit der Ergänzung der Vorlesung
„Deutsches und Europäisches Kartellrecht“, die im Wintersemester 2020/21
angeboten wurde. Sie richtet sich aber auch an Studierende des
Unterschwerpunktes 4c mit besonderem Interesse an Mergers &
Acquisitions. Anhand der einschlägigen Regeln und wichtiger Fälle werden
unter anderem die Funktion der Fusionskontrolle im
wettbewerbsrechtlichen Regime, das Fusionskontrollverfahren und die
materiell-rechtlichen Untersagungstatbestände erörtert. Die Untersagung
des Zusammenschlussvorhaben Siemens/Alstom durch die EU-Kommission hat
die politische und industriepolitische Dimension der Fusionskontrolle in
Erinnerung gerufen. Auch mit diesen Fragen wird sich die Vorlesung
befassen.
- Kursverantwortliche/r: Yvonne Runzler
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Heike Schweitzer (†)