Unternehmenszusammenschlüsse - oder "Mergers & Acquisitions", wie es heute häufig heißt - müssen vor ihrer Durchführung bei Wettbewerbsbehörden notifiziert werden und werden von diesen auf ihre voraussichtlichen Wettbewerbswirkungen hin überprüft. Die Vorlesung führt in die Regeln der europäischen und deutschen Fusionskontrolle ein. Die Lehrveranstaltung dient damit der Ergänzung der Vorlesung „Deutsches und Europäisches Kartellrecht“, die im Wintersemester 2020/21 angeboten wurde. Sie richtet sich aber auch an Studierende des Unterschwerpunktes 4c mit besonderem Interesse an Mergers & Acquisitions. Anhand der einschlägigen Regeln und wichtiger Fälle werden unter anderem die Funktion der Fusionskontrolle im wettbewerbsrechtlichen Regime, das Fusionskontrollverfahren und die materiell-rechtlichen Untersagungstatbestände erörtert. Die Untersagung des Zusammenschlussvorhaben Siemens/Alstom durch die EU-Kommission hat die politische und industriepolitische Dimension der Fusionskontrolle in Erinnerung gerufen. Auch mit diesen Fragen wird sich die Vorlesung befassen.

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