Venture Capital („Wagniskapital“) stellt Unternehmen in ihrer Start- und Wachstumsphase Eigenkapital zur Verfügung. Der Kapitalgeber („Investor“) beteiligt sich an der Gesellschaft. Für sein Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern, insbesondere denen, die selbst im Unternehmen tätig sind („Gründer“) haben sich typische Vertrags- und Regelungsmuster herausgebildet. Die in der Praxis vor allem in den USA entwickelten Regelungen sind vor dem Hintergrund der einschlägigen deutschen gesellschaftsrechtlichen Normen zu verstehen und an ihrem Maßstab zu messen. Daneben spielen steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte und auch der regulatorische Rahmen für Venture Capital eine Rolle. Ziel der Veranstaltung ist eine Einführung in diese Querschnittsmaterie, wobei insbesondere die Bedeutung der Vertragsgestaltung beleuchtet wird.

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