An Wochenendterminen (Blockveranstaltung) werden wir uns mit einem immer wichtiger werdenden Bereich anwaltlicher Kompetenzen beschäftigen: der Begleitung von Mandanten in Gesetzgebungsverfahren. Die in der Veranstaltung vermittelten Fähigkeiten finden gleichermaßen Anwendung bei Arbeiten für Verbände, NGOs usw.
Bei dieser eher ungewohnten Perspektive der Rechtsgestaltung statt der Rechtsanwendung sollen die Studierenden lernen, die Interessen von Mandanten an einer bestimmten Gesetzesentwicklung zu identifizieren und effektiv in das Rechtssetzungsverfahren einzubringen. Als Beispiel wird ein fiktives Mandat eines Anbieters von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern) gewählt, dessen Interessen im Rechtssetzungsverfahren wahrgenommen werden sollen.
Interaktiv werden die Studierenden dann (je nach Teilnehmerzahl in Kleingruppen) u.a.:
- die Interessen eines fiktiven E-Scooter-Verleihers erarbeiten;
- einen Referentenentwurf der Rechtsverordnung mit Blick auf die Interessen des Mandanten analysieren;
- sich eine Stakeholder-Map erarbeiten und mit anderen Stakeholdern (fiktiv) in Kontakt treten;
- darauf aufbauend eine juristische Stellungnahme an das federführende Referat verfassen;
- sonstige praktische Arbeitsformen anwenden (Zeitmanagement usw.).
Insgesamt befassen wir uns dabei mit:
- Perspektiven der Rechtsgestaltung anstatt der Rechtsanwendung
- Aufgaben des parteilichen Interessenvertreters, insb. des Rechtsanwalts;
- der theoretischen und praktischen Bedeutung der Interessenvertretung (Lobbying) im Rechtssetzungsverfahren und ihren Grenzen;
- einer Wiederholung und Vertiefung zum (inneren und äußeren) Gesetzgebungsverfahren und anderen Rechtssetzungsverfahren (insb. Rechtsverordnungen), Aufbau der Bundesministerien;
- der Bedeutung der EU-Dimension (bei EU-Rechtssetzung ebenso wie als Element deutscher Gesetzgebung).
Für die Veranstaltung wird keine Abschlussprüfung angeboten.