In der Vorlesung wird der verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Rahmen der drei Nachrichtendienste des Bundes behandelt, also des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes sowie des Militärischen Abschirmdienstes. Das Verständnis dieser Grundlagen muss unter dem Eindruck der jeweils aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betrachtet werden. Soweit vorhanden, wird die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zur Illustration rechtlicher Fragen analysiert. Die Vorlesung wird durch Materialien begleitet, die jeweils vor den Veranstaltungstagen bereitgestellt werden. Dabei wird es sich vornehmlich um Gerichtsentscheidungen und parlamentarische Drucksachen handeln.

Die Entscheidungen des BVerfG zur „Ausland-Ausland-Aufklärung des BND“ und zur „Bestandsdatenauskunft II“ haben Novellierungsbedarfe ausgelöst, denen der Bundesgesetzgeber bis zum 31.12.2021 zu genügen hat. Die Vorlesung im SoSe 2021 wird daher Gelegenheit bieten, sich mit diesen neuen legislativen Bemühungen zu befassen.

Semester: Frühere Semester