Der liberale Rechtsstaat hat seine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit verloren und wird verstärkt durch Meinungen und
Handlungen gesellschaftlicher Gruppen in Frage gestellt. Dies rückt die wehrhafte Demokratie und Fragen der Resilienz des
liberalen Verfassungsstaates verstärkt in den Fokus gesellschaftlicher Diskussionen und rechtlicher Konflikte. Regelmäßig ist dabei
das Spannungsfeld auszumessen zwischen der staatlichen Neutralität gegenüber Meinungen und Weltanschauungen, die zum Kern
des liberalen Rechtsstaats gehört, und einer hinreichend effektiven Abwehr seiner Gefährdungen. Die Maßstäbe hierfür folgen
vor allem aus der Verfassung. Die Realisierung des Schutzes erfolgt in den jeweils konkreten Anwendungsfällen. Im Kolloquium
geht es sowohl um die Maßstäbe als auch um ihre konkreten Anwendungen. Es werden Fragen des verfassungsrechtlichen Gebots
staatlicher Neutralität von Verwaltung und Verwaltungsgerichten im Umgang mit (möglichen) Verfassungsfeinden an Hand von
konkreten Entscheidungen zu folgenden Themen diskutiert:
• Waffenverbote
• Härteleistungen für Opfer extremistischer Taten
• Neutralitätsgebot und amtliche Äußerungen
• Extremisten im öffentlichen Dienst
• Beobachtung durch den Verfassungsschutz
Literatur:
Das Kolloquium findet auf Basis eines zuvor bereitgestellten Readers statt. Es wird erwartet, dass dieser Reader vor der
Veranstaltung gelesen wurde und unmittelbar als Basis der Diskussion dienen kann.
Organisatorisches:
Die Veranstaltung wird am 8. und 9. Juli in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des
Bundesverfassungsgerichts. Sie wird gemeinsam mit Frau RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz, Goethe-Universität Frankfurt und
deren Studierenden stattfinden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Interessent:innen wenden sich bitte an: martin.eifert@huberlin.
de

Semester: SoSe 2024
As part of the FRS program, this course is designed to give students exposure to American law.  It is taught by an American lawyer in English.  This constitutional law class will introduce students to the overarching structure of the legal system in the United States and then proceed to explore specific topics of interest within the field.
Semester: SoSe 2024



Semester: SoSe 2024
Semester: SoSe 2024
Semester: SoSe 2024

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist für Studierende vor dem 09.04.2024 nicht möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Studierende des vierten Fachsemesters erhalten nähere Informationen über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2022/2023 (4. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.



Semester: SoSe 2024

Kein Gesetz und kein Urteil hat den Unternehmensalltag in den vergangenen Jahren derart verändert wie die „Rechtsphänomene“ Compliance und interne Untersuchungen. Diese sind schon lange keine modische Praktiker-Themen oder bloße „RechtsImporte“ aus den USA. Compliance ist tief verwurzelt in tragenden Grundsätzen unserer Rechtsordnung und verhilft diesen zur Durchsetzung. Die Veranstaltung soll das Zusammenspiel unterschiedlicher Rechtsgebiete veranschaulichen und Compliance und interne Untersuchungen gesellschaftsrechtlich verorten. Bezüge zu Rechtsprechung und Medienberichterstattung (z.B. Volkswagen, Deutsche Bank, DFB, Formel1 / Ecclestone, MAN, Siemens) zeigen die praktische Relevanz auf. Die Berührungspunkte zwischen Compliance und ESG bzw. Corporate Social Responsibility sowie sich daraus ergebende Rechtsfragen, unter anderem im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sind ein weiteres Thema der Veranstaltung.

Die Veranstaltung gliedert sich in die Vorlesung, in der die Grundlagen vermittelt werden, und in ein Planspiel, in dem das Wissen aus der Vorlesung auf einen der Praxis entlehnten Fall angewendet wird.

Organisatorisches: 

- Termine der Vorlesung (jeweils zwei Doppelstunden ab 18 Uhr c.t.): 22.4., 6.5., 27.5., 17.6., 24.6.2023.

- Die Teilnahme an den Vorlesungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Planspiel, dessen Termin in der ersten Vorlesung festgelegt wird. Das Planspiel findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei Morrison & Foerster LLP (Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin) statt. 

Kontakt für Studierende möglich per Email an: pspaeth@mofo.com 

Prüfung: mündliche Prüfung 


Semester: SoSe 2024
Gegenstand der Vorlesung sind die Grundzüge des Gesellschaftsrechts (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 lit. c JAO), darunter Gründung und Auflösung der Gesellschaft, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Geschäftsführung und Vertretung, Haftungsverhältnisse und Gesellschafterwechsel.

Behandelt werden die gängigen Rechtsformen, also Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Stille Gesellschaft sowie die wichtigsten Fragen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG).
Semester: SoSe 2024

Venture Capital („Wagniskapital“) stellt Unternehmen in ihrer Start- und Wachstumsphase Eigenkapital zur Verfügung. Der Kapitalgeber („Investor“) beteiligt sich an der Gesellschaft. Für sein Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern, insbesondere denen, die selbst im Unternehmen tätig sind („Gründer“) haben sich typische Vertrags- und Regelungsmuster herausgebildet. Die in der Praxis vor allem in den USA entwickelten Regelungen sind vor dem Hintergrund der einschlägigen deutschen gesellschaftsrechtlichen Normen zu verstehen und an ihrem Maßstab zu messen. Daneben spielen steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte und auch der regulatorische Rahmen für Venture Capital eine Rolle. Ziel der Veranstaltung ist eine Einführung in diese Querschnittsmaterie, wobei insbesondere die Bedeutung der Vertragsgestaltung beleuchtet wird.

Semester: SoSe 2024

Moodle Kurs zur Vorlesung Arbeitsrecht im Sommersemester 2023

Semester: SoSe 2023

Die Vorlesung über das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt den Kernteil der Eingriffsverwaltung. Institutionell stehen zur Exemplifizierung im Vordergrund die Ordnungsverwaltung des Landes Berlin und seine Polizei. 
Soweit es auf konkrete Normen des Landesrechts ankommt, wird daher das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) zu Grunde gelegt. 

Prüfung:
Modulabschlussklausur Öffentliches Recht II (4h)

Semester: SoSe 2024